Der Beschuldigte habe sich blitzartig entkleidet, sei vor ihm auf die Knie gefallen, habe seinen Penis in den Mund genommen und wie ein Verrückter für rund 3 Minuten daran gelutscht. Es sei wiederum dieses Gefühl der «Auswärtigkeit» gekommen und ihn habe die Angst überkommen, «völlige Hilflosigkeit, aufgrund dem überlangen Zuwarten körperlich sehr geschwächt und Erbrechungsgefühl» (EV vom 03.07.2017, Z. 174 ff.). Danach habe der Beschuldigte seine Hose runtergezogen und habe masturbiert, wobei es nach ca. 7 Sekunden zu einer grossen Ejakulation gekommen sei.