Der Beschuldigte habe sich aus der Dusche entfernt und ihn alleine zurückgelassen, im Wissen darum, dass er rapide einen Schwächezustand erreichen würde. Als der Beschuldigte zurückgekommen sei, habe er den Prozess der Temperatureinstellung willentlich hinausgezögert, so dass er schwächer geworden sei (Z. 160 ff.). Er sei eingeseift worden und der Beschuldigte habe hierbei vermutlich mit dem rechten Zeigefinger an seinem Penis gespielt. Der Beschuldigte habe sich blitzartig entkleidet, sei vor ihm auf die Knie gefallen, habe seinen Penis in den Mund genommen und wie ein Verrückter für rund 3 Minuten daran gelutscht.