Er habe dem Geschehen zugeschaut, habe aber nicht das Gefühl gehabt, in seinem Körper gewesen zu sein, habe nicht reagieren können und sei sehr überrascht gewesen. Der Beschuldigte sei sporadisch vorbeigekommen und habe wie gebannt auf seinen Penis geschaut. Der Beschuldigte habe ihn «lasziv lächelnd angeschaut, getragen von einer totalen Bewunderung für die anscheinend exemplarische Schönheit» seines Penis, was er immer wieder beteuert habe (EV vom 03.07.2017, Z. 87 ff.). Er habe ein unbehagliches Furchtgefühl empfunden, sein Abhängigkeitsverhältnis sei «total» gewesen, insbesondere da er ans Bett gebunden gewesen sei und sich nicht habe bewegen können.