2 gisch reduziert sowie geschwächt gewesen und habe am Bettrand mobilisiert werden müssen (EV vom 03.07.2017, Z. 75 f.). Der Beschuldigte habe die Intimpflege «aussergewöhnlich und unüblich umfassend und langwierig» vollzogen. Es habe damit begonnen, dass der Beschuldigte seinen Penis in seine Hand genommen, diesen begutachtet, gestreichelt und mit «oh, ist der schön» und «ein sehr schönes Exemplar» betitelt habe (EV vom 03.07.2017, Z. 81 ff.).