Am 29.06.2017 meldete sich C.________ (nachfolgend: Privatkläger) auf der Polizeiwache Waisenhaus und gab an, er sei während seines Aufenthalts im H.________(Spital) durch einen Pflegemitarbeiter sexuell genötigt worden. Der Privatkläger bezichtigte in der Folge B.________ (nachfolgend: Beschuldigter) an ihm, als er unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden und aufgrund seines Gesundheitszustandes völlig kraftlos gewesen sei, gegen seinen Willen, unter 4 bis 5 Malen, sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. 1.2 Aussagen von C.________ (Privatkläger)