1. Mit Verfügung vom 7. März 2022 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen B.________ (nachfolgend: Beschuldigter), verteidigt durch Rechtsanwalt A.________, wegen sexueller Nötigung, evtl. Schändung, evtl. sexueller Belästigung, evtl. Ausnützung einer Notlage zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 17. März 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).