___ GmbH aus dem Jahr 2021 die Eigentumsverhältnisse zweifelsfrei belegen sollte. In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft ist jedenfalls nicht auszuschliessen, dass sich sämtliche Fahrzeuge im Zeitpunkt des Verkaufs der Stammanteile der G.________ GmbH an die E.________ AG im Geschäftsvermögen der G.________ GmbH befanden und daher eine Herausgabe an die G.________ GmbH in Frage kommt. Die Beschlagnahme ist mit Blick darauf auch geeignet, erforderlich und zumutbar. Die Beschwerde ist abzuweisen.