3. Die E.________ AG erwarb am 8. Oktober 2021 über die Verwertungsplattform F.________ alle 20 Stammanteile der G.________ GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer vormals der Beschuldigte war. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, er habe nach diesem Freihandverkauf am 8. Oktober 2021 unrechtmässig über die zu beschlagnahmenden Fahrzeuge verfügt, obwohl er nicht mehr Eigentümer derselben oder wirtschaftlich daran berechtigt gewesen sei.