Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete mit Verfügung vom 29. März 2022 ein Beschwerdeverfahren. Gleichentags liess die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer das Protokoll der delegierten Einvernahme mit dem Beschwerdeführer vom 28. März 2022 zukommen. Der Verfahrensleiter nahm und gab am 30. März 2022 vom Einvernahmeprotokoll als Ergänzung der amtlichen Akten Kenntnis. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 7. April 2022 die Abweisung der Beschwerde. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet.