Er beantragte die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung sowie die Herausgabe der drei Personenwagen an ihn. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Herausgabe des Personenwagens VW Golf anzuweisen, die Beschlagnahmeverfügung unter Ansetzung einer 10-tägigen Frist C.________ zu eröffnen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete mit Verfügung vom 29. März 2022 ein Beschwerdeverfahren.