1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren u.a. wegen Veruntreuung, evtl. Diebstahls. In diesem Zusammenhang beschlagnahmte sie am 9. März 2022 insgesamt drei Personenwagen. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 24. März 2022 Beschwerde ein. Er beantragte die Aufhebung der Beschlagnahmeverfügung sowie die Herausgabe der drei Personenwagen an ihn.