SR 741.013.1] einen Grenzwert von 1.5 µg/L im Blut für den Nachweis von Cannabis und 15 µg/L für Kokain festgelegt hat, ab welchem ein Messresultat als positiv gilt. Dies trägt lediglich der Messungenauigkeit Rechnung und verhindert, dass ein länger zurückliegender, für die aktuelle Fahrfähigkeit irrelevanter Drogenkonsum zu einem positiven Resultat führt.