Wer Betäubungsmittel konsumiere, müsse damit rechnen, dass er in der fraglichen Zeit auffalle und anlässlich einer Polizeikontrolle eine Blutanalyse durchgeführt werde. Der Beschuldigte, der mit Spuren von Betäubungsmitteln im Blut ein Fahrzeug lenke und dabei Symptome aufweise, die ihn für die Polizisten als möglichen Drogenkonsumenten erscheinen liessen, habe das eigeleitete Strafverfahren rechtswidrig und schuldhaft verursacht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_180/2012 E. 4.2; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 121 vom 30. April 2020 E. 5.3).