Es stehe nicht fest, dass – und gegebenenfalls wann – er Betäubungsmittel konsumiert habe. Das Bundesgericht habe im Urteil 6B_1144/2019 vom 13. Februar 2020 klargestellt, dass zwischen einem länger zurückliegenden Betäubungsmittelkonsum und den Anzeichen von Fahrunfähigkeit kein eindeutiger Kausalzusammenhang hergestellt werden könne. Es sei notorisch, dass Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums nach einigen Stunden oder spätestens nach 1-2 Tagen wieder verschwinden würden.