2 4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die Kostenauferlegung in der Einstellungsverfügung zusammengefasst damit, dass aufgrund der stark geröteten Augen, engen Pupillen und fehlenden Lichtreaktion der Pupillen genügend Anzeichen bestanden hätten, um einen Drogenvortest vornehmen zu dürfen. Infolge des positiven Resultats sei daraufhin auch die Anordnung einer Blut- und Urinanalyse rechtmässig gewesen. Hierbei sei THC und Kokain aufgefunden worden.