Gemäss foren- sisch-toxikologischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) vom 25. Mai 2020 konnten im Urin des Beschwerdeführers Cannabinoide und Kokain nachgewiesen werden. Weiter wurden im Rahmen der Blutanalyse die inaktiven Kokain- resp. Cannabismetaboliten Benzoylecgonin in einer Konzentration von 11 Mikrogramm pro Liter (µg/L) sowie THC- Carbonsäure in einer Konzentration von unter 5 µg/L festgestellt.