Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab ein negatives Resultat, während der Drogenschnelltest positiv auf Kokain ausfiel. Gemäss «Protokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit» gab der Beschwerdeführer bei der darauffolgenden Befragung sodann an, am 3. Mai 2020 Marihuana resp. am 5. Mai 2020 Kokain konsumiert zu haben. Hernach ordnete die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zunächst mündlich, mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung am 11. Mai 2020, eine Blut- und Urinprobe an. Gemäss foren- sisch-toxikologischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität