4. Dem amtlichen Verteidiger, Fürsprecher B.________, wird für seinen Aufwand im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern diesen Betrag zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 5. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - der Leitung Jugendanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, Jugendanwältin C.________ (mit den Akten – per Kurier)