8.4 Aus der Vollzugsgeschichte geht sodann hervor, dass dem Beschwerdeführer über zwei Jahre hinweg zahlreiche unterschiedliche auf Gutachtensempfehlungen basierende und auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützungsmöglichkeiten geboten wurden, von denen er nicht oder jeweils nur für kurze Zeit Gebrauch machte. Zwar nahm er die Angebote der Jugendanwaltschaft in Bereichen, in welchen er für sich persönlich einen Nutzen erkennen konnte, wie zu Beginn z.B. die Unterbringungen ausserhalb des Elternhauses, zunächst noch an. Demgegenüber weigerte er sich nachhaltig gegen die Aufnahme einer Tagesstruktur oder einer Berufsausbildung.