Gegenwärtig sei eine stationär-psychiatrische Behandlung nötig, da so die Möglichkeit zu einer medikamentösen Einstellung, zur Strukturgebung und verhaltenstherapeutischen Intervention jederzeit gegeben sei. Mittelfristig werde eine sonderpädagogische Behandlung in einem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene empfohlen. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie seien u.a. die Kooperationsbereitschaft und Therapiewilligkeit des Beschwerdeführers (S. 11).