Sodann befürwortete der Gutachter Anfang Dezember 2021 die Fortsetzung der Unterbringung im Studio in Lyss und riet von einer Rückkehr in den familiären Empfangsraum ab, da zur Mutter eine zerrüttete Beziehung bestehe und beim Vater ein erhebliches Konfliktpotential zwischen Vater und Sohn vorhanden sei (S. 77 f.). Zuletzt wies der Gutachter darauf hin, dass bei einem Abbruch der jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen darauf geachtet werden müsse, dass der Beschwerdeführer Unterstützung im Bereich Alltag, Wohnform und Tagesstruktur erhalte, damit sein Lebensunterhalt und ein soziales Auffangnetz gesichert seien (S. 80). 7.4