Auch eine psychotherapeutische Behandlung, namentlich mit Blick auf das depressive Zustandsbild des Beschwerdeführers, sei angezeigt. Mangels Kooperation und Therapiebereitschaft müsse diese jedoch vorläufig zurückgestellt werden (S. 75 f.). Sodann befürwortete der Gutachter Anfang Dezember 2021 die Fortsetzung der Unterbringung im Studio in Lyss und riet von einer Rückkehr in den familiären Empfangsraum ab, da zur Mutter eine zerrüttete Beziehung bestehe und beim Vater ein erhebliches Konfliktpotential zwischen Vater und Sohn vorhanden sei (S. 77 f.).