Ein Massnahmenabbruch hätte daher negative Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung, das Bestehen in der Gesellschaft und auf die Legalprognose des Beschwerdeführers (S. 82). 7.3 Da der Beschwerdeführer ein direktes Gespräch mit dem Gutachter verweigerte, wurde das Ergänzungsgutachten vom 9. Dezember 2021 gestützt auf die Akten sowie mithilfe von Auskünften des Vaters und weiteren Bezugspersonen des Beschwerdeführers erstellt (S. 2).