Abschliessend hielten die Gutachtenden fest, dass ohne jegliche Begleitung die Gefahr bestehe, dass der Beschwerdeführer am Einstieg in das Berufsleben scheitere. Es gebe mithin Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer nicht genügend ausdauernd und konfliktkompetent sei, um ohne Unterstützung langfristig und trotz Rückschlägen eine prosoziale Lebensperspektive zu verfolgen. Ein Massnahmenabbruch hätte daher negative Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung, das Bestehen in der Gesellschaft und auf die Legalprognose des Beschwerdeführers (S. 82).