Betreffend die berufliche Integration des Beschwerdeführers gingen die Gutachtenden davon aus, dass er in Anbetracht seiner überdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten keine Schwierigkeiten haben sollte; hingegen könnten Beziehungsschwierigkeiten mit allzu dominant auftretenden Lehrmeisterinnen oder Lehrmeistern auftreten (S. 80). Abschliessend hielten die Gutachtenden fest, dass ohne jegliche Begleitung die Gefahr bestehe, dass der Beschwerdeführer am Einstieg in das Berufsleben scheitere.