Würde es sich wider Erwarten abzeichnen, dass er weniger selbstkompetent sei als angenommen und grössere Schwierigkeiten haben, in einer wenig begleiteten Massnahme zu bestehen, bzw. sich ein stärkeres dissoziales Potenzial offenbaren und er wieder vermehrt Substanzen konsumieren oder gar Delikte begehen, müsse jedoch relativ schnell reagiert werden können (S. 73 f.). Betreffend die berufliche Integration des Beschwerdeführers gingen die Gutachtenden davon aus, dass er in Anbetracht seiner überdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten keine Schwierigkeiten haben sollte;