Aktuell sei unklar, wie viel – und ob überhaupt – Unterstützung der Beschwerdeführer im Alltag benötige. Würde es sich wider Erwarten abzeichnen, dass er weniger selbstkompetent sei als angenommen und grössere Schwierigkeiten haben, in einer wenig begleiteten Massnahme zu bestehen, bzw. sich ein stärkeres dissoziales Potenzial offenbaren und er wieder vermehrt Substanzen konsumieren oder gar Delikte begehen, müsse jedoch relativ schnell reagiert werden können (S. 73 f.).