Zu beachten sei, dass der Beschwerdeführer auf Fremdbestimmung empfindlicher reagiere als andere Jugendliche. Die Vergangenheit habe denn auch gezeigt, dass er sich Massnahmen, deren Sinn er nicht verstehe bzw. die er nicht wolle, durch Entweichungen entziehe (S. 72 und 79). Eine Platzierung in einer Pflegefamilie lehne der Beschwerdeführer explizit ab (S. 72). Aktuell sei unklar, wie viel – und ob überhaupt – Unterstützung der Beschwerdeführer im Alltag benötige.