Des Weiteren liegt ein fachpsychiatrisches Gutachten der Privatklinik Meiringen AG vom 20. April 2022 vor, welches auf Ersuchen der KESB hin erstellt wurde. Im Rahmen der Erstellung des Letzteren galt es u.a. zu klären, ob beim Beschwerdeführer eine psychische Erkrankung besteht und ob er selbst- oder drittgefährdend ist, seine Behandlungs- und Betreuungsbedürftigkeit zu beurteilen und eine Empfehlung hinsichtlich der Behandlungsform abzugeben sowie zu prüfen, ob bei ihm eine Schutzbedürftigkeit vorhanden ist, die eine Beistandschaft erfordert. Die Gutachten wurden von den Parteien nicht in Zweifel gezogen.