Zudem sollten Aussagen zum Rückfallrisiko, der Legalprognose und der Massnahmebedürftigkeit gemacht werden. Die zweite Begutachtung diente u.a. der Klärung von Fragen zur psychischen Gesundheit des Beschwerdeführers sowie zur Weiterführung der jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen. Des Weiteren liegt ein fachpsychiatrisches Gutachten der Privatklinik Meiringen AG vom 20. April 2022 vor, welches auf Ersuchen der KESB hin erstellt wurde.