7. Gutachten / Diagnosen 7.1 Es liegen zwei jugendforensisch-psychiatrische Gutachten (Gutachten UPK Basel vom 13. Mai 2020 und Ergänzungsgutachten des Zentrums für Begutachtung und Therapie zebt. [nachfolgend: zebt.] vom 9. Dezember 2021) vor, welche die Jugendanwaltschaft in Auftrag gegeben hat. Mithilfe des ersten Gutachtens sollte u.a. geklärt werden, inwieweit die weitere Persönlichkeitsentwicklung gefährdet sei und welcher Unterstützungsbedarf bestehe. Zudem sollten Aussagen zum Rückfallrisiko, der Legalprognose und der Massnahmebedürftigkeit gemacht werden.