Aus den der Beschwerdekammer vorliegenden KESB-Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer in der Folge mit Entscheid der KESB vom 30. März 2022 zur stationären Begutachtung bis am 27. April 2022 in die Privatklinik Meiringen AG eingewiesen wurde. Mit superprovisorischem Entscheid vom 27. April 2022 resp. bestätigendem Entscheid vom 29. April 2022 ordnete die KESB gestützt auf das Gutachten vom 20. April 2022 erneut die fürsorgerische Unterbringung des Beschwerdeführers in der Privatklinik Meiringen AG an.