13 der KESB ab. Die KESB erachtete die Voraussetzung für das Anordnen von Massnahmen aufgrund der vorhandenen Ausgangslage jedoch nicht als gegeben. 6.2 Am 2. März 2022 wurde die fürsorgerische Unterbringung des Beschwerdeführers in der Privatklinik Meiringen AG verfügt. Aus den der Beschwerdekammer vorliegenden KESB-Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer in der Folge mit Entscheid der KESB vom 30. März 2022 zur stationären Begutachtung bis am 27. April 2022 in die Privatklinik Meiringen AG eingewiesen wurde.