6. Fürsorgerische Unterbringung 6.1 Da der Beschwerdeführer nach Aufhebung der jugendrechtlichen Schutzmassnahmen ohne Tagesstruktur und ohne Einkommen war und sich gemäss Angaben des Vaters in einer Depression befand, gab die Jugendanwaltschaft noch am Tag, an dem sie die Schutzmassnahmen aufgehoben hatte, eine Gefährdungsmeldung bei