Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 liess der amtliche Verteidiger erneut wissen, dass seine letzte Instruktion dahingehend laute, auf den Abbruch der Massnahmen hinzuwirken. 5.13 Am 15. Februar 2022 hob die Jugendanwaltschaft die jugendrechtlichen Schutzmassnahmen auf, wogegen der Vater des zwischenzeitlich volljährigen Beschwerdeführers mit Schreiben vom 22. Februar 2022 opponierte.