Sozialdienst Jugendanwaltschaft] vom 2. März 2022). Auf die mehrfachen Gesprächsangebote seines Sozialarbeiters liess sich der Beschwerdeführer nicht ein; auch erschien er nicht zu den vereinbarten Terminen (Aktennotiz betreffend Verlauf Kommunikation des Beschwerdeführers und Herr E.________ [Sozialdienst Jugendanwaltschaft] vom 2. März 2022). Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 liess der amtliche Verteidiger erneut wissen, dass seine letzte Instruktion dahingehend laute, auf den Abbruch der Massnahmen hinzuwirken.