12 des Beschwerdeführers vorgeschlagenen Massnahmen geprüft und u.a. für nicht durchsetzbar befunden. Voraussetzung für einen Aufenthalt in einer Klinik wie der Klinik Meiringen AG sei nebst der Massnahmenbedürftigkeit und der Massnahmenfähigkeit eine minimale Massnahmenwilligkeit – sofern keine Fremdgefährdung vorliege. Demgegenüber signalisierte die Jugendanwaltschaft, dass nach wie vor Unterstützung angeboten werde. 5.12 Am 5. November 2021 trat der Beschwerdeführer schliesslich ins Studio in Lyss ein und wurde von Herrn H.______