Schreiben der Jugendanwaltschaft an Rechtsanwalt D.________ und die Eltern des Beschwerdeführers vom 20. September 2021). Danach kehrte er auf eigenen Wunsch und mit Einverständnis seines Vaters zu diesem nach Bern zurück (Schreiben der Jugendanwaltschaft an Rechtsanwalt D.________ und die Eltern des Beschwerdeführers vom 20. September 2021). Am 10. Oktober 2021 verliess der Beschwerdeführer das Domizil seines Vaters und musste wieder zur Fahndung ausgeschrieben werden. Die Revokation erfolgte am 15. Oktober 2021 (Ausschreibungsbegehren Ripol vom 11. Oktober 2021).