Zumal die vorerwähnte Ausschreibung aufrechterhalten wurde, konnte der Beschwerdeführer am 19. September 2021 angehalten und erneut in die Notaufnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie der UPD zwecks Prüfung einer akuten Selbstgefährdung verbracht werden, wo er eine Nacht festgehalten wurde (vgl. Ausschreibungsbegehren Ripol vom 17. September 2021; Verfügung Zurückbehaltung durch ärztliche Leitung der Kinder- und Jugendpsychiatrie UPD vom 19. September 2021; Schreiben der Jugendanwaltschaft an Rechtsanwalt D.________ und die Eltern des Beschwerdeführers vom 20. September 2021).