Dabei liess er sich jedoch nicht ins Studio führen und entfernte sich erneut (vgl. Schreiben der Jugendanwaltschaft an Rechtsanwalt D.________ und die Eltern des Beschwerdeführers vom 20. September 2021). Zumal die vorerwähnte Ausschreibung aufrechterhalten wurde, konnte der Beschwerdeführer am 19. September 2021 angehalten und erneut in die Notaufnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie der UPD zwecks Prüfung einer akuten Selbstgefährdung verbracht werden, wo er eine Nacht festgehalten wurde (vgl. Ausschreibungsbegehren Ripol vom 17. September 2021;