Stattdessen entwich der Beschwerdeführer kurzerhand erneut, worauf er zur Zuführung in die Universitäten Psychiatrischen Dienste (nachfolgend: UPD) zwecks Prüfung der Selbst- und Fremdgefährdung ausgeschrieben wurde (vgl. Ausschreibungsbegehren Ripol vom 17. September 2021; Schreiben der Jugendanwaltschaft an Rechtsanwalt D.________ und die Eltern des Beschwerdeführers vom 20. September 2021). Noch am selben Tag konnte der Beschwerdeführer angehalten und durch die Polizei in zwecks Prüfung einer akuten Selbstgefährdung in die UPD verbracht werden.