Obwohl er den Lehrvertrag unterzeichnete, trat er die Lehre nicht an. Am 10. August 2021 verbarrikadierte er sodann den Zugang seiner Wohnung und verweigerte die Kooperation mit den Mitarbeitenden des Berufsheims Neuhof, worauf das Berufsbildungsheim Neuhof den Beschwerdeführer am 11. August 2021 zur Verfügung stellte und die Zusammenarbeit mit ihm beendete (vgl. Pädagogischer Führungs- und Abschlussbericht des Berufsbildungsheims Neuhof vom 8. September 2021). In der Folge versetzte die Jugendanwaltschaft den Beschwerdeführer im Zentralgefängnis Lenzburg in Arrest (vgl. Anordnung Arrest vom 11. August 2021).