__ (Verfügung vom 9. Dezember 2020). 5.5 Mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 informierte die Jugendanwaltschaft den Vater des Beschwerdeführers u.a. darüber, dass gegen den Beschwerdeführer je ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs (BM-20-1724) und wegen Konsums von Marihuana (BM-20-1859) ausgefällt wurden. 5.6 Trotz der genannten Vorkommisse trat der Beschwerdeführer am 18. Januar 2021 für eine Schnupperwoche ins Berufsbildungsheim Neuhof ein. Die anschliessende Schnupperzeit verlief erfolgreich, so dass der Beschwerdeführer am 27. Januar 2021 nahtlos ins Berufsbildungsheim eintreten konnte (vgl. Verfügung vom 4. Februar 2022).