Nach dem Vorstellungsgespräch vom 23. November 2020 entwich er und kehrte weder in die Gastfamilie noch ins Berufsbildungsheim Neuhof zurück. In der Folge ordnete die Jugendanwaltschaft erneut Arrest an (Verfügung vom 3. Dezember 2020). Am 9. Dezember 2020 wurde der Beschwerdeführer aus dem Arrest entlassen; gleichzeitig wurde die Fortsetzung der Unterbringung in einer offenen Einrichtung sowie der ambulanten Behandlung verfügt. Der Vollzug erfolgte wiederum über das Zentrum Erlenhof in der Gastfamilie K.________ (Verfügung vom 9. Dezember 2020).