Z. 76 f.). Anlässlich des Gesprächs zur Weiterführung der Massnahmen vom 19. November 2020 wurde dem Beschwerdeführer vorgeschlagen, in die ihm bekannte Gastfamilie K.________ einzutreten, bis für die Fortsetzung der Berufsausbildungsbestrebungen eine neue Institution gefunden werden konnte, wozu er Bereitschaft zeigte (vgl. Zusammenfassung des Gesprächs zur Weiterführung der Massnahme vom 19. November 2020). In der Folge wurde er aus der Sicherungshaft entlassen; die Schutzmassnahmen der Unterbringung in einer offenen Einrichtung sowie ambulanten Behandlung wurden weitergeführt.