Nach diversen Kurvengängen wurde der Beschwerdeführer am 23. Oktober 2020 im Ripol zur Fahnung ausgeschrieben und nach seiner Anhaltung im Asylzentrum Oberentfelden in Arrest und anschliessend in Sicherungshaft versetzt, da eine Rückkehr ins Zentrum Erlenhof von der Institution sowie vom Beschwerdeführer ausgeschlossen wurde. Zudem wurde er verzeigt, weil er sich trotz Hausverbots im Asylzentrum Oberentfelden aufgehalten hatte (Verfügung vom 29. Oktober 2020; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 2020, Z. 39-41; Z. 76 f.).