Zudem wurde er bei diversen Urinproben positiv auf THC getestet. Auch hielt sich der Beschwerdeführer zunehmend nur noch sporadisch im Zentrum Erlenhof auf, verweigerte seine Aufgaben und ging nicht mehr arbeiten. Mit Verfügung vom 26. August 2020 wurde er in ein Time-Out bei der Gastfamilie K.________, Pflegefamilie des Zentrums Erlenhof, versetzt. Mit Verfügung vom 28. August 2020 erliess die Jugendanwaltschaft die Weisung, wonach der Beschwerdeführer einer regelmässigen (mind. einmal pro Wo-