Am 2. Juni 2020 erschien er nicht zur Schnupperwoche und kehrte abends freiwillig in die UPK Basel zurück. Da der Beschwerdeführer gegenüber der UPK Basel angegeben hatte, dass er nach wie vor daran interessiert sei, in den Erlenhof einzutreten, sistierte die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung in der geschlossenen Behandlungseinrichtung für die Zeit vom 8.-12. Juni 2020 mit Verfügung vom 8. Juni 2020 erneut und ordnete währenddessen eine vorsorgliche Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung, dem Zentrum Erlenhof, an.