5. Vollzugsgeschichte 5.1 Mit Verfügung vom 13. Dezember 2019 ordnete die Jugendanwaltschaft erstmals die vorsorgliche Unterbringung des Beschwerdeführers in einer geschlossenen Einrichtung an, wobei er bis zum Massnahmeantritt in Sicherungshaft im Regionalgefängnis Thun versetzt wurde. Mit Verfügung vom 27. Januar 2020 wurde er per 29. Januar 2020 aus der Sicherungshaft entlassen und in eine geschlossene Behandlungseinrichtung, konkret die jugendforensische Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (nachfolgend: UPK Basel) versetzt.