Das Scheitern der Interventionen sei mithin nur teilweise auf die Verhaltensweisen des Beschwerdeführers zurückzuführen. Im Ergänzungsgutachten vom 9. Dezember 2021 werde sodann festgestellt, dass die Lebensgeschichte des Beschwerdeführers eine Aneinanderreihung von schwerwiegenden psychosozialen Belastungsfaktoren, insbesondere Bindungstraumatisierungen und Beziehungsabbrüche, aufweise, die zu einer Entwicklungstraumatisierung geführt hätten. Vor dem Hintergrund der negativen Beziehungserfahrungen und des Misstrauens des Beschwerdeführers müsse für den Vertrauensaufbau überdurchschnittlich viel Zeit eingeplant werden.